E-Bike Wartung & Service
E-Bikes verdienen, wie alle Fahrzeuge, Zuneigung und Pflege! Deshalb sind unsere E-Bikes nicht nur optisch ansprechend, sondern auch wartungs- und servicefreundlich gestaltet.
Wir bauen zum Beispiel nur gängige Fahrradkomponenten ein (Bremsen, Schaltungen, Kurbeln, Steuerlager, Kabel...), die jeder qualifizierte Fahrradmechaniker vor Ort leicht warten und einstellen kann.
Hier finden Sie schnell erste Hilfe und Informationen zu Wartung und Service, je nach Fahrradmodell, das Sie besitzen.
Unterstützung vor Ort
Konntest du keine Lösung für dein technisches Problem finden? Wir haben Servicepartner in ganz Europa, die dir bei deinem Problem helfen oder Ersatzteile bestellen können.
50 Rebellen unterstützen
Auf Youtube findest du eine große Datenbank mit Videos und Anleitungen zur Wartung und Reparatur deines 50 Rebels-Bikes. Du hast auch Zugang zu unserem technischen Support-Team.
Häufig gestellte Fragen
Garantie und Gewährleistung
Die Garantie wird von Herstellern und Händlern auf freiwilliger Basis angeboten und bezieht sich in der Regel auf die Funktionsfähigkeit oder Haltbarkeit bestimmter Bauteile über einen bestimmten Zeitraum. Da die Garantie eine freiwillige, herstellerabhängige Leistung ist, kann sie von Hersteller zu Hersteller variieren. Bedingungen, Dauer und Umfang werden daher vom Hersteller festgelegt. Eine Garantie kann in keinem Fall die Gewährleistung einschränken oder ersetzen. 50 Rebels Company, Lda bietet neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung eine erweiterte, dreijährige Garantie auf den Fahrradrahmen an. Wir bieten an, beschädigte Hauptrahmen innerhalb dieses Zeitraums zu reparieren oder gegen gleichwertige Rahmen auszutauschen. Dabei muss es sich nicht um einen identischen Rahmen handeln.
Gewährleistung und Garantie bezeichnen zwei verschiedene Arten von Ansprüchen. Entspricht ein E-Bike nach dem Kauf nicht der angegebenen Beschaffenheit und weist Mängel auf, hat der Kunde Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Der Anspruch besteht nur, wenn der Mangel nicht selbstverschuldet ist. Verschleißteile nehmen in der Gewährleistung eine Sonderstellung ein. Gewährleistungsansprüche bleiben auch im Garantiefall bestehen. Der Kunde hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Dies gilt für Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehler. Seit Januar 2022 liegt die Beweislast in den ersten 12 Monaten ab Kauf beim Händler/Hersteller. Er garantiert, dass sein Produkt bei Vertragsabschluss frei von Mängeln ist, ab dem 13. Monat gilt die sogenannte "Beweislastumkehr". Jetzt liegt die Beweislast beim Verbraucher. Wir gewähren 2 Jahre EU-Verbrauchergarantie und 1 Jahr auf elektronische Bauteile. Verschleißteile wie Bremsen, Schaltungen und Griffe sind von der regulären Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Produktionsfehler vor. Die Gewährleistung bei gewerblicher Nutzung richtet sich nach der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Gewährleistung.
Besondere Positionen
Eine besondere Garantiesituation ergibt sich bei den Verschleißteilen. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Garantie, wenn sie durch den Gebrauch "abgenutzt" sind oder der Schaden auf Verschleiß zurückzuführen ist. Hier ein Beispiel: Das Fahrrad wurde ohne Mängel an den Kunden geliefert. Innerhalb der ersten 6 Monate werden z.B. die Scheibenbremsen stark beansprucht, so dass die Bremsbeläge abgenutzt sind und ersetzt werden müssen. In diesem Fall fallen die Bremsen nicht unter die Gewährleistung, da es sich um einen normalen Verschleiß durch den Gebrauch des Fahrrads handelt.Als Verschleißteile gelten insbesondere die folgenden Teile:Mechanische und bewegliche Baugruppen wie Bremsscheiben, Bremsbeläge, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Griffe, Tretlager, Kette, Kettenblätter, Lagersätze in vollgefederten Rahmen, Nabenlager, Reifen, Ritzel, Steuersatz, Kabel, Sattel, versenkbare Sattelstützen.Bei wiederaufladbaren Batterien gelten 70% der angegebenen Kapazität als Verschleißgrenze nach 500 Ladezyklen.
Darüber hinaus gilt für Einkäufe im Online-Shop ein gesondertes Widerrufsrecht. Der Käufer kann den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Eingang der bestellten Ware beim Kunden. Um von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss die Widerrufserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung per E-Mail, Post oder Fax beim Verkäufer eingehen. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Kunde die Produkte zuvor physisch testen konnte, sondern nur für ungesehene Waren.
Größenbestimmung, Einstellung der Komponenten und eine Probefahrt sind wichtig und ratsam. Sollte dir das Rad nicht passen oder gefallen, lassen wir es nach deinem Widerruf kostenlos durch eine Spedition abholen. Eine Aufbewahrung der Box ist wichtig. Bitte beachte bei der Rückgabe, dass das Fahrrad unbenutzt und neuwertig sein muss. Das Fahrrad darf also ausprobiert, aber nicht benutzt werden. Eine Laufleistung von mehr als 10 km gilt bereits als Benutzung und übersteigt die Laufleistung einer "Probefahrt" bereits.
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Wir verfügen über ein Netz von Partnergeschäften in mehreren Ländern, die dich gerne unterstützen!